Gesetzlich versicherte Patienten
Meine Praxis ist eine Privatpraxis, da ich nicht über eine kassenärztliche Niederlassung verfüge. Sie können jedoch bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, wenn Sie trotz intensiver Suche keinen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten finden (bzw. die Wartezeit unzumutbar ist und über drei Monate beträgt). Ist ihre Kasse bereit, die Kosten zu erstatten, ist auch in einer Privatpraxis (nach Antragstellung) eine Psychotherapie möglich.
Ausführlichere Informationen finden Sie unter: klick!
Selbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Behandlung oder auch Beratung privat zu tragen. Mein Honorar richtet sich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen.Weiterleitung
Privat versicherte Patienten
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenkassen oder der Beihilfe übernommen. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen ist jedoch unterschiedlich und hängt von Ihren Tarifbedingungen ab. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den Bedingungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Mein Honorar richtet sich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegten Sätzen.
Ich bin Dipl.-Psychologin, approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, besitze den Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie und bin in das Arztregister eingetragen. Ich verfüge nicht über eine kassenärztliche Niederlassung.